Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz (AwSV):
Ihre Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss zu den folgenden Terminen wasserrechtlich geprüft werden.
Die Prüfung muss:
- vor Inbetriebnahme
- nach wesentlichen Änderungen
- nach Aufforderung durch die Behörde
- im wiederkehrenden Zyklus (meist von 5 Jahren)
- nach Außerbetriebnahme
von einem Sachverständigen durchgeführt werden.
Wir:
- Beraten Sie bei Bau- und Auslegung
- Prüfen Ihre Anlage
- Helfen und beraten Sie bei der Dokumentation
- Unterstützen bei der Mangelbehebung