Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung §§15/16 Anhang 2
Ihre Energieanlage muss zu bestimmten Anlässen nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.
Die Prüfung nach §§15/16 Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.1 muss:
- vor Inbetriebnahme,
- nach prüfpflichtigen Änderungen
- im wiederkehrenden Zyklus von 6 Jahren
- auf besonderen Anlass z.B. Behördenanordnung
von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Wir:
- Beraten Sie bei Bau- und Auslegung
- Prüfen Ihre Anlage
- Helfen und beraten Sie bei der Dokumentation
- Unterstützen bei der Mangelbehebung